Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für das domdura Fitnesscamp

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Fremdleistungen

1.1 Mit deiner Reiseanmeldung bietest du domdura Fitnesscamps („Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrags verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden vorvertraglichen Informationen für die jeweilige Reise, soweit sie dir bei Buchung vorliegen.

1.2 Der Pauschalreisevertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) von domdura Fitnesscamps zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Buchst du für weitere Reisende, hast du für deren Vertragsverpflichtungen wie für deine eigenen einzustehen, soweit du diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

1.4 Weicht die Reisebestätigung von deiner Anmeldung ab, ist domdura Fitnesscamps an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, sofern domdura Fitnesscamps auf die Änderung hinweist, vorvertragliche Informationspflichten erfüllt und du innerhalb der Bindungsfrist annimmst (Erklärung oder Zahlung).

1.5 Vorvertragliche Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, Preis, zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl sowie Rücktrittspauschalen werden Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

1.6 Kein Widerrufsrecht: Bei Pauschalreiseverträgen im Fernabsatz besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht; es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (insb. § 651h BGB).

 

  1. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

2.1 Zahlungsarten: Kreditkarte, PayPal oder Überweisung.

2.2 Bestätigung/Fälligkeit: Deine Buchung wird bestätigt, sobald die Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde. Bei Überweisung ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Bestätigung zu leisten.

2.3 Insolvenzabsicherung: domdura Fitnesscamps hat eine Insolvenzversicherung abgeschlossen; der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung.

2.4 Sofort fällige Gebühren: Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.

2.5 Nichtzahlung: Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlst du auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann domdura Fitnesscamps vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht bereits ein erheblicher Reisemangel vorliegt. In diesem Fall kann domdura Fitnesscamps Entschädigung nach Maßgabe der Rücktrittsgebühren verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dir unbenommen.

 

  1. Leistungsänderungen

3.1 Vor Vertragsschluss kann domdura Fitnesscamps Änderungen an Leistungsbeschreibungen vornehmen; darüber wirst du vor Buchung informiert.

3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn sind nur zulässig, sofern sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.

3.3 domdura Fitnesscamps informiert dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger und bietet ggf. unentgeltliche Umbuchung oder unentgeltlichen Rücktritt an.

3.4 Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben, die Vertragsinhalt geworden sind, kannst du innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist die Änderung annehmen oder unentgeltlich zurücktreten. Reagierst du nicht fristgerecht, gilt die Änderung als angenommen.

3.5 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Geringere Kosten bei gleichwertiger Ersatzleistung sind entsprechend § 651m Abs. 2 BGB auszugleichen.

 

  1. Rücktritt durch Reisende vor Reisebeginn, Rücktrittsgebühren

4.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber domdura Fitnesscamps zu erklären.

4.2 Im Rücktrittsfall verliert domdura Fitnesscamps den Anspruch auf den Reisepreis und kann stattdessen angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von domdura Fitnesscamps zu vertreten ist oder keine außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort (oder unmittelbarer Nähe) die Durchführung erheblich beeinträchtigen.

4.3 Stornierungsrichtlinien (Entschädigungspauschalen):

  • Kostenfrei: bis 21 Tage vor Reiseantritt (E-Mail an kontakt@dom-dura.de)
  • 40%: ab 21 Tage vor Reiseantritt
  • 80%: ab 14 Tage vor Reiseantritt
  • 100%: ab 5 Tage vor Reiseantritt bis einschließlich Reiseantrittstag
  • No-Show: 100% (gesamter Betrag fällig)

4.4 Fristen gelten bis 23:59 Uhr des jeweiligen Tages. Schriftliche Stornierung wird empfohlen.

4.5 Soweit domdura Fitnesscamps zur Rückerstattung verpflichtet ist, erfolgt diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

4.6 Ersatzteilnehmer: Du kannst innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer stellen; dies ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn die Erklärung domdura Fitnesscamps spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch domdura Fitnesscamps

5.1 domdura Fitnesscamps kann ohne Frist kündigen, wenn du die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig störst oder dich so vertragswidrig verhältst, dass eine sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. domdura Fitnesscamps behält den Anspruch auf den Reisepreis; Mehrkosten der Rückbeförderung trägst du. Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden angerechnet.

5.2 domdura Fitnesscamps kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der gezahlte Reisepreis wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zurückerstattet.

5.3 domdura Fitnesscamps kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung verhindern; der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf den Reisepreis.

 

  1. Reiseversicherungen

6.1 domdura Fitnesscamps empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspakets, insbesondere Reiserücktrittskostenversicherung sowie Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

  1. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

7.1 Bei Reisemängeln kannst du Abhilfe verlangen. domdura Fitnesscamps kann Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

7.2 Du kannst Minderung verlangen, sofern du den Mangel unverzüglich angezeigt hast.

7.3 Unterlässt du die Anzeige schuldhaft und kann domdura Fitnesscamps deshalb nicht Abhilfe schaffen, entfallen Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

7.4 Ist die Reise erheblich beeinträchtigt und wird innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, kannst du kündigen (Schriftform empfohlen). Fristsetzung ist entbehrlich, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

  1. Schadensersatz und Haftungsbeschränkungen

8.1 Bei Reisemängeln kannst du Schadensersatz verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; ausgeschlossen ist dies insbesondere bei eigenem Verschulden, bei nicht vorhersehbarem/vermeidbarem Dritteinfluss oder bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen.

8.2 Haftungsbeschränkung: Die Haftung von domdura Fitnesscamps für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

8.3 Deliktische Ansprüche: Für deliktische Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt für Sachschäden ebenfalls eine Begrenzung auf den dreifachen Reisepreis (je Reisender und Reise).

8.4 Fremdleistungen: domdura Fitnesscamps haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden aus Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, sofern diese eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.

8.5 Eigenverantwortung bei Aktivitäten: Die Teilnahme an Sport- und sonstigen Aktivitäten erfolgt eigenverantwortlich; Anlagen/Geräte sind vor Nutzung zu prüfen. domdura Fitnesscamps haftet nur bei eigenem Verschulden.

8.6 Mitwirkung/Beanstandungen: Du wirkst bei Störungen mit, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern. Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort der Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen; alternativ an Leistungsträger oder domdura Fitnesscamps. Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

8.7 Verjährung: Schadensersatzansprüche nach § 651n Abs. 1 BGB (außer nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren; Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB. Ersatzansprüche wegen Veränderung/Verschlechterung überlassener Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.

 

  1. Gesundheit, Eignung, Versicherungen, Sachschäden

9.1 Mit der Anmeldung bestätigst du deine körperliche Eignung und erklärst, dass dir keine erheblichen Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen.

9.2 Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.

9.3 Sachschäden an persönlichen Gegenständen: Für Sachschäden (z. B. Brillen, Hörgeräte etc.) haftet domdura Fitnesscamps nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4 Versicherungsempfehlung: Empfohlen werden insbesondere Sportunfall-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung sowie Reiserücktritt.

9.5 domdura Fitnesscamps unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Erfüllung gesetzlicher Haftungsansprüche. Du bist eigenverantwortlich gehalten, dich gegen Unfälle/Verletzungen zu versichern, die im Rahmen des Fitnesscamps und anderer Veranstaltungen auftreten können.

9.6 Hotelanlagen/-einrichtungen: Für Unfälle bzw. Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Hotelanlagen und -einrichtungen haftet domdura Fitnesscamps nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur soweit domdura Fitnesscamps hierfür verantwortlich ist; im Übrigen gelten die Regelungen des jeweiligen Leistungsträgers.

 

  1. Foto- und Videoaufnahmen (inkl. DSGVO-Hinweise)

10.1 Im Rahmen des domdura Fitnesscamps können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmende erkennbar sein können.

10.2 Einwilligung & Nutzungszwecke: Mit der Anmeldung willigst du ein, dass diese Aufnahmen zur Bewerbung und Darstellung des Camps verwendet und veröffentlicht werden dürfen, insbesondere:

  • Social Media (z. B. Instagram, TikTok, Facebook)
  • Website von domdura Fitnesscamps
  • Werbematerialien (digital und gedruckt)
    Die Nutzung erfolgt zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Eine Vergütung wird nicht geschuldet.

10.3 Widerruf: Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (E-Mail an kontakt@dom-dura.de). Bereits erfolgte Veröffentlichungen können – je nach Medium – nicht immer vollständig rückgängig gemacht werden; domdura Fitnesscamps wird die Entfernung für die Zukunft im Rahmen der faktischen Möglichkeiten veranlassen.

10.4 DSGVO (kurz):
Verantwortlicher i.S.d. DSGVO ist domdura Fitnesscamps. Die Verarbeitung erfolgt zur Öffentlichkeitsarbeit/Marketing und Dokumentation des Camps. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Du hast die Betroffenenrechte nach DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch soweit anwendbar) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

  1. Kommunikation per WhatsApp, Weitergabe der Handynummer

11.1 Für die Camp-Organisation kann eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet werden. Mit Teilnahme/Angabe deiner Nummer stimmst du der Nutzung zu. Es gelten ergänzend die Bedingungen von WhatsApp.

 

  1. Verhaltensregeln, Ausschluss von Teilnehmern

12.1 domdura Fitnesscamps erwartet respektvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten. Folgende Handlungen können zum Ausschluss führen:

  • Verstöße gegen Vereinbarungen, Richtlinien oder Gesetze
  • grob fahrlässiges Verhalten, das andere gefährdet
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • sonstiges erheblich störendes Verhalten

12.2 Folgen/Verfahren:
a) Vor Camp-Beginn: Rückerstattung gemäß Stornierungsrichtlinien.
b) Während des Camps: keine Rückerstattung.
c) Stornierung durch domdura Fitnesscamps: domdura Fitnesscamps kann Anmeldungen stornieren; Rückerstattung erfolgt entsprechend den Stornierungsrichtlinien.

 

  1. Empfehlerbonus

13.1 Bereits angemeldete Personen erhalten 50 € Nachlass pro Empfehlung (einmalig), wenn ein Neukunde am domdura Fitnesscamp teilnimmt.

13.2 Zwei Personen können sich nicht gegenseitig empfehlen. Nachlass für frühere Teilnehmer ist ausgeschlossen.

13.3 Der Nachlass gilt nicht für Familienangehörige.

13.4 Nimmt ein Neukunde als Kind im Alter von 2–11 Jahren teil, beträgt der Nachlass 25 €.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

14.1 Für nicht in Anspruch genommene, ordnungsgemäß angebotene Leistungen besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung.

 

  1. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen – sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist – der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.